Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 27. September 2019 zur Abstimmung über Kapitalmaßnahmen
München, 16. August 2019: Das Unternehmen windeln.de SE („windeln.de“ oder die „Gesellschaft“ und gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften der „Konzern“) gibt bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen haben, für den 27. September 2019 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um eine ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2 : 1 zu beschließen und den Konzern so in die Lage zu versetzen, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Darüber hinaus werden die Verwaltungsorgane vorschlagen, eine ordentliche Kapitalerhöhung
Wachstumsstrategie in China, Erhöhung der Flexibilität und Stärkung der Liquiditätsposition
windeln.de verfolgt mit der Unterstützung durch die beiden asiatischen Großinvestoren, die seit der Kapitalerhöhung im März 2019 an windeln.de beteiligt sind, eine konsequente Wachstumsstrategie in China. Der chinesische Markt bietet windeln.de ein signifikantes Wachstumspotential, das der Konzern durch gezielte Wachstumsmaßnahmen konsequent nutzen möchte. Zu den geplanten Wachstumsmaßnahmen zählen (i) die bereits geplante Eröffnung eines zweiten Zolllagers, (ii) die Erschließung zusätzlicher Online-Vertriebskanäle, (iii) die kontinuierliche Erweiterung des Produktangebots, (iv)
Geplante Kapitalmaßnahmen zur Erreichung oben genannter Ziele
Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2 : 1 gemäß § 222 ff. AktG zu beschließen. Durch diese Maßnahme soll das Grundkapital der Gesellschaft von 9.963.670,00 Euro, eingeteilt in 9.963.670 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, um 4.981.835,00 Euro auf 4.981.835,00 Euro, eingeteilt in 4.981.835 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, herabgesetzt werden. Die Herabsetzung soll nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im